Gesetzliche Lage

 

Brief:

-Meine Tochter wurde zur Grenzgängerin
-Schwachstellen in Richtlinien!
-Mein Sohn gehört nicht in die Sonderschule!
-Kein Geld für Hilfe!
-Probleme mit der Schule
-Bezirksgrenzen...
-Lehrer setzen Richtlinie nicht um
-Richtlinien umsonst


Meine Tochter wurde zur Grenzgängerin

Ich habe eine 12-jährige Tochter, die als "Grenzgängerin" auf ein bayerisches Gymnasium geht. Ich habe diesen Weg gewählt, da meine Tochter in Bayern (dort gibt es seit Nov. 1999 einen sogenannten Legasthenie-Erlass des Kultusministeriums) als Legastheniker anerkannt wird. Damit verbunden sind vielfältige Rechte des Schülers und detaillierte Pflichten der jeweiligen Schule. Seit Anerkennung der Legasthenie hat meine Tochter keine schulischen Probleme mehr und ihre Persönlichkeitsentwicklung hat deutliche Fortschritte gemacht. Als Leser ihrer Zeitung habe ich zwei Anmerkungen:
a.. Frau Bundesminister Gehrer muss schnellstmöglich veranlasst werden, den zugesagten Erlass (aktuelle Zeitung Seite 25) umzusetzen. Wichtig dabei ist, dass keine Soll-Bestimmungen an die Schulen oder Lehrer ergehen, sondern dass einforderbare Rechte des Schülers daraus ableitbar sind. Nach eigenen Erfahrungen in Bayern ist keine Schule daran interessiert, Schülern eine Sonderbehandlung zuzugestehen. Um die Rechte meiner Tochter umzusetzen, wurde ich persönlich in München beim Kultusministerium vorstellig.
b.. Ich vermisse bei Ihren Tipps an betroffene Eltern die klare Aufforderung zum "Kampf" für die Rechte der Kinder. Es kann doch der jeweilige Klassenlehrer nicht die letzte Entscheidungsinstanz sein. Wenn ich mit dem Klassenlehrer nicht reden kann, sind der Direktor / Elternbeirat / Vertrauenslehrer / Gemeinde / usw. meine nächsten Ansprechstationen. Ich nütze jedes geeignete öffentliche Forum, um eine Diskriminierung meines Kindes anzuprangern. Die Eltern dürfen nicht aus falschem Scham untätig bleiben. Fordern Sie die Eltern zum Durchhalten auf - Es lohnt sich...

Vielen Dank für Ihren motivierenden Brief! Es ist nicht leicht in Österreich, wo man wirklich in jeder Gemeinde bzw. Schule die Legasthenieproblematik anders anpackt, eine klare Linie zu erreichen! Mit Frau Minister Gehrer ist der Verband schon, mehr oder weniger intensiv, seit vielen Jahren in Verbindung.
Versprochen wird viel, einfordern muss es jedoch die Basis immer wieder, da haben Sie recht!
Der Kärntner Landesschulrat hat vor einigen Monaten das Leistungsbeurteilungsgesetz interpretiert. Der § 16(1) ist für ganz Österreich gültig und würde bei richtiger Anwendung große Vorteile für legasthene Kinder bringen.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 19/2001


Schwachstellen in Richtlinien!

Herzlichen Dank für Ihre Chronik von Richtlinien und Erlässen bez. Legasthenie in Österreich. Ich glaube, dass diese objektive Aufarbeitung eine sehr wertvolle Arbeit darstellt, die für betroffene Eltern sehr informativ ist. Als in Oberösterreich Tätige hat mich besonders Ihr Beitrag über Oberösterreich interessiert. Wie ich feststellen konnte, haben sie die Schwachstellen:
1. Was bedeutet es für Eltern, ein Sonderpädagogisches Förderzentrum aufzusuchen,
2. die einseitige Forderung, dass Förderung nur im Rahmen der Schule passieren soll,
3. wie gehen Eltern vor, die selbst nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu fördern ?, herausgearbeitet.
Ich darf noch folgende Umstände ergänzen:
Legasthenie führt nach Aussage des Leiters der Schulpsychologie Oberösterreich, Dr. Seyfried, nicht zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Laut Aussagen von Lehrern, ist nur eine beratende Tätigkeit am SPZ geplant. Für die Förderung von legasthenen Kindern haben diese Lehrer dann ein bis zwei Wochenstunden zur Verfügung. Möglicherweise stehen sie im Zuge der Sparmaßnahmen und Stundenkürzungen nächstes Jahr nur mehr in halbem Ausmaß oder gar nicht mehr zur Verfügung. Insgesamt ist das Angebot der öffentlichen Hand in Oberösterreich weitaus nicht ausreichend und die Schule verhält sich sehr unkooperativ. Leider geht das dann zu Lasten der betroffenen Eltern und Kinder aus.

Das intelligente legasthene Kind gehört selbstverständlich nicht in die Sonderschule. Leider passiert es aber immer noch. Dort angelangt, bekommen sie aber oftmals auch nicht die Förderung, die sie brauchen würden, sondern werden hauptsächlich entlastet. Das wiederum führt unweigerlich dazu, dass sie nie mehr einen Anschluss an die Regelschule bekommen. Dass die Hilfe für legasthene Kinder vorwiegend in der Schule passieren muss, darüber gibt es wohl keine Zweifel. Erfahrungsgemäß gibt es aber immer wieder legasthene Kinder, für die diese Hilfe aber nicht genug ist. Deshalb ist es auch unbedingt notwendig, dass es Spezialisten gibt, die sich der Kinder außerschulisch annehmen!

Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001


Mein Sohn gehört nicht in die Sonderschule!

Ich bin total verzweifelt. Bei meinem Sohn wurde eine Legasthenie festgestellt und die Lehrerin will ihn ins Sonderschulprogramm geben. Das wollen wir natürlich nicht. Darum wollte ich Sie fragen, was es für Gesetze diesbezüglich gibt. Muss die Lehrerin diese berücksichtigen oder nicht? Was kann ich tun, dass er nicht ins Sonderschulprogramm muss? Er ist ja nicht dumm, und ich sehe nicht ein, dass er abgeschoben wird, nur weil es bequemer ist. Er geht in die erste Hauptschulklasse.

Gerade in Oberösterreich ist man besonders stolz darauf, laut Präsident Dr. Riedl, dass für alle legasthenen Kinder in der Schule bestens gesorgt wird! Mir ist zwar bewusst, dass dem nicht so ist, und Ihr Brief bestätigt dies auch. In OÖ gibt es ein Gesetz, welches die Beurteilung von legasthenen Kindern regelt. Natürlich hat sich auch die Lehrerin Ihres Sohnes daran zu halten. Ich bezweifle aber, dass ihr diese Broschüre, in welcher nicht nur die gesetzliche Regelung steht, sondern auch viele gute Ratschläge, überhaupt bekannt ist.
Sie erhalten die Broschüre beim Landeschulrat für OÖ. Es ist ein Jammer, dass es für legasthene Kinder in Österreich keine befriedigende Lösung gibt. Die Sonderschule oder ein SPF (Sonderpädagogischen Förderbedarf) ist für ein intelligentes legasthenes Kind auf keinen Fall in Erwägung zu ziehen! Es ist auch nur mit einer Unterschrift von Ihnen möglich, dies zu bewerkstelligen. Ich an Ihrer Stelle würde mich aber dagegen wehren. Ein SPF bedeutet für ein Kind eine Einbahnstraße. Legasthene Kinder sind belastbar und auch leistungsfähig und haben in einer Sonderschule nichts zu suchen. Bitten Sie doch den Präsidenten um Hilfestellung und um eine gezielte, nicht irgendeine Förderung für Ihr Kind!

Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001


Kein Geld für Hilfe!

Der Amtsarzt erklärte mir, dass nur Kinder mit einem körperlichen oder psychischen Gebrechen die doppelte Kinderbeihilfe bekommen können. Mein Kind ist aber "nur" legasthen und ist natürlich am besten Weg ein psychisches Gebrechen zu entwickeln. Als ich den Amtsarzt fragte, ob nun darauf zu warten sei, bis mein Kind psychische Probleme bekommt, zuckte er nur mit den Achseln. Ich bin sehr entmutigt! Ich bin Alleinerzieher und habe ein sehr geringes Einkommen. Leider hat die Hilfe, welche mein Sohn in der Schule bekommen hat, keine wesentlichen Verbesserungen gebracht. Ich hätte sogar einen diplomierten Legasthenietrainer in meiner Nachbarschaft. Natürlich ist mir klar, dass solche Fachleute, die so gute Arbeit leisten, auch bezahlt werden wollen. Einen Spezialisten der meinem Kind außerschulisch hilft, kann ich mir aber nicht leisten.

Leider haben wir in Österreich nicht das Glück, wie es schon in einigen deutschen Bundesländern der Fall ist, wo diplomierte Legasthenietrainer zur Unterstützung für legasthene Kinder eingesetzt werden, dass der Staat (Jugendamt) für die Kosten aufkommt. Es wird Ihnen wohl kein Trost sein, dass man in einigen Bundesländern in Österreich sich langsam aber sicher auf diesen Weg begibt. Doch wird es wohl noch lange dauern, bis ein einheitlicher Weg gefunden wird. Die Auskunft, die Ihnen der Amtsarzt gegeben hat, ist so wohl nicht ganz richtig. Auch Kinder mit Problemen in der Sinneswahrnehmung, wie es legasthene Kinder haben, sind von Gesetz aus berechtigt eine doppelte Kinderbeihilfe zu beziehen. Aber, und jetzt kommt der Pferdefuß, muss beim Kind eine mindestens 51 prozentige Legasthenie festgestellt werden. Leider ist niemand in Stande das zu bestätigen, weil man die Legasthenie nicht in Prozente messen kann. So gibt es immer nur halbherzige oder krampfhafte Lösungen und in den Genuss der doppelten Kinderbeihilfe kommen deshalb doch einige, aber viel zu wenige legasthene Kinder. Die Eltern der betroffenen Kinder sollten sich nicht so schnell geschlagen geben und bei den Ämtern hartnäckiger sein.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001


Probleme mit der Schule

Acht mühsame Schuljahre mussten vergehen, bis ich endlich vom Kärntner Landesverband Legasthenie gehört habe. Schon in der 2. Klasse zeichneten sich bei meiner Tochter Probleme in der Rechtschreibung ab. Nach Besuchen bei Psychologen und Kinesiologen, die leider erfolglos blieben, resignierte meine Tochter irgendwann. Es spielten sich Dramen in unserer Familie ab. Wir haben so viel Zeit verloren. Es ist traurig, dass meine intelligente Tochter nicht die Chance bekommt die Matura zu machen. Wir werden immer auf den zweiten Bildungsweg verwiesen. Gibt es denn keinen Passus im Gesetz?

Speziell im Bundesland Salzburg haben sich bisher die verantwortlichen Stellen wenig um die Problematik de Legasthenie gekümmert. Tatsächlich ist es aber durch ein Bundesgesetz, welches die Beurteilung regelt, dem Lehrer auch bei schlechter Rechtschreibung möglich, eine positive Note bei schriftlichen Arbeiten zu geben. Voraussetzung ist natürlich das Wissen um das Phänomen der Legasthenie und die Fähigkeit und Bereitschaft des Lehrers Wahrnehmungsfehler und Rechtschreibfehler auseinander zu halten, die leider nicht immer gegeben ist. So sind legasthene Kinder nach wie vor in Österreich auf die jeweiligen Situationen, auf die sie in der Schule treffen, angewiesen. Das ist natürlich für die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht sehr befriedigend.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 15/2000


Bezirksgrenzen...

Bei meinem Sohn, 11 Jahre, wurde eine Teilleistungsschwäche in der Rechtschreibung festgestellt. Er besucht die erste Klasse einer privaten AHS mit Öffentlichkeitsrecht hier in der Steiermark. Der Legasthenie-Erlass findet, laut Schulpsychologie, bei ihm Anwendung. Dieses Schreiben gab ich Anfang Feber 2000 dem Deutschlehrer. Bis heute, zwei Schularbeiten wurden ab diesem Datum geschrieben, wurde nicht nach dem Erlass beurteilt! Zuerst gab es keinen Erlass an der Schule, danach die Aussage des Lehrers, er müsse sich erst über den Erlass informieren und nach der letzten Schularbeit hieß es, das Schreiben der Schulpsychologin aus dem Heimatbezirk sei ungültig. Die Schule akzeptiert nur ein Gutachten aus ihrem Bezirk (Nachbarbezirk der Heimatgemeinde, Entfernung 5 km!), sowie eine genauere Aufstellung der Schwächen, für eine Beurteilung nach dem Legasthenie-Erlass. Die Schularbeiten werden nach vier Teilgebieten, nach Aufbau, Stil, Inhalt und Rechtschreibung, beurteilt. Mein Sohn wird laut Auskunft des Lehrers in Aufbau, Stil und Inhalt mit "sehr gut" beurteilt, nachdem er aber immer 10-13 Rechtschreibfehler macht, ist die Gesamtnote jedes Mal "nichtgenügend". Ist das richtig?

Nein!!! Richtig ist das nicht, und doch liegt es im Ermessen des Lehrers das Gesetz so auszulegen, dass die Rechtschreibfehler schließlich ausschlaggebend für die Note sind. Es liegt aber nicht immer Bosheit oder Sturheit dieser Entscheidung zugrunde, vielmehr die Unwissenheit über das Phänomen der Legasthenie, aber auch die entsetzlich große Unsicherheit der Lehrer gegenüber anderen Kollegen, Eltern und Schülern. Dabei würde es laut Bundesgesetz für jeden Lehrer ein Leichtes sein, die Wertigkeit der Fehler etwas zu reduzieren, damit trotz Rechtschreibfehler die Arbeit noch positiv beurteilt werden könnte. Dies hätte auch zur Folge, dass der betroffene Schüler weniger Frustration erfahren müsste. Keineswegs soll der Rechtschreibung Geringfügigkeit beigemessen werden. Jeder gebildete Mensch sollte zumindest über Grundkenntnisse der Rechtschreibung verfügen. Bei legasthenen Menschen verläuft dieser Lernprozess aber verlangsamt. Doch jeder Legastheniker kann durch gezielte Förderung das Schreiben, Lesen oder Rechnen erlernen. Schön langsam sollte unsere Gesellschaft aber damit aufhören, die geistigen Qualitäten eines Menschen an den Leistungen seiner Rechtschreibung zu messen. Durch verständige Lehrer konnten deshalb Rechtschreibnieten, wie Albert Einstein, wesentliche Dinge für die Menschheit leisten. Derartige Beispiele, von denen es unzählige gibt, sollten zum Nachdenken anregen!
Dass Sie eine verärgerte, aber auch ratlose Mutter sind, wundert mich nicht und es hilft Ihnen wohl auch nicht, dass ich Ihnen versichern kann, mit dieser Problematik nicht alleine auf der Welt zu sein. Die Tatsache, dass Gutachten von Spezialisten angezweifelt werden, finde ich sehr bedenklich, wenn nicht sogar gefährlich. Gefährlich deshalb, weil wegen solcher Streitigkeiten, egal warum sie stattfinden, unsere betroffenen Kinder auf der Strecke bleiben!!! Ist nicht ein Schulpsychologe so gut wie der andere? Da gibt auch noch andere Spezialisten, wie speziell für den Legastheniebereich ausgebildete Pädagogen, klinische Psychologen in der freien Praxis, die sich mit dem umfangreichen Gebiet der Legasthenie beschäftigen. Zählt deren Diagnose oder Urteil nicht? Sind nicht angesichts des Elends der Betroffenen solche Kompetenzstreitigkeiten ein absoluter Wahnsinn?
Der Weg zu einer einheitlichen Lösung dieser Probleme wird noch ein langer sein. Doch sollten wir trotz des steinigen Weges, der noch vor uns liegt, diesen nicht scheuen und eine befriedigende, für ganz Österreich gültige Lösung für unsere betroffenen Kinder anstreben. Hoffentlich ist es für Ihr Kind dann nicht zu spät.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 14/2000


Lehrer setzen Richtinien nicht um

Mein legasthenes Kind besucht in Wien ein Gymnasium. Trotz der Richtlinien, die vom Stadtschulrat herausgegeben worden sind, klappt es seitens der Lehrer nicht einmal mit dem Verständnis bezüglich den Eigenarten des Legasthenikers. Am meisten hat es mich getroffen, dass der Deutschlehrer mein Kind dazu angehalten hat, in sehr kurzer Zeit ein Buch mit über zweihundert Seiten zu lesen. Diese Leistung kann mein Kind nicht erbringen! Ich möchte hier gar nicht weiter ausführen, was sich durch diesen Druck, den der Lehrer auf mein Kind ausgeübt hat, zuhause abgespielt hat. Ich bitte Sie noch viel deutlicher als bisher die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, speziell Lehrer, wie man mit legasthenen Kindern umgehen soll!!!

Sehr viele Lehrer interessieren sich sogar sehr intensiv für die Probleme legasthener Kinder. Leider ist nicht immer ein hundertprozentiger Erfolg zu erreichen. Es wird immer Lehrer geben, die meinen, diese Problematik gehe sie nichts an. Damit muss man wohl, auch als Legastheniespezialist, leben. Eltern von betroffenen Kindern kann man nur raten, den Kopf nicht hängen zu lassen und durch stetige Information und Aufklärung zu versuchen, die Situation des legasthenen Kindes zu verbessern. Hartnäckigkeit hat sich schon sehr oft bewährt. Manche Menschen brauchen halt öfters Anstöße.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 14/2000

 


Richtlinien umsonst

Die Richtlinien, welche vom Stadtschulrat für Wien herausgegeben worden sind werden von den Lehrern gar nicht ernst genommen. Man hat sich über mich sogar lustig gemacht, als ich diese dem Deutschlehrer meiner Tochter zeigte.

Alle Richtlinien oder sogar Erlasse, die von Schulstellen herausgegeben werden haben nur dann einen Sinn, wenn Lehrer über die Legasthenieproblematik bescheid wissen und gewillt sind dieses Wissen einzubringen und viel Toleranz gegenüber Betroffenen walten zu lassen. Keinen Lehrer wird man alleine mit Richtlinien zwingen können umzudenken , wenn er nicht selbst dazu bereit ist. Viele Lehrer haben schon umgedacht und es werden erfreulicher Weise immer mehr.

Austrian Legasthenie News Ausgabe 12/1999

 


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