Brief:
-Meine Tochter wurde zur Grenzgängerin
-Schwachstellen in Richtlinien!
-Mein Sohn gehört nicht in die Sonderschule!
-Kein Geld für Hilfe!
-Probleme mit der Schule
-Bezirksgrenzen...
-Lehrer setzen Richtlinie nicht um
-Richtlinien umsonst
Meine Tochter wurde zur Grenzgängerin
Ich habe eine 12-jährige Tochter, die als "Grenzgängerin"
auf ein bayerisches Gymnasium geht. Ich habe diesen Weg gewählt,
da meine Tochter in Bayern (dort gibt es seit Nov. 1999 einen sogenannten
Legasthenie-Erlass des Kultusministeriums) als Legastheniker anerkannt
wird. Damit verbunden sind vielfältige Rechte des Schülers und
detaillierte Pflichten der jeweiligen Schule. Seit Anerkennung der Legasthenie
hat meine Tochter keine schulischen Probleme mehr und ihre Persönlichkeitsentwicklung
hat deutliche Fortschritte gemacht. Als Leser ihrer Zeitung habe ich zwei
Anmerkungen:
a.. Frau Bundesminister Gehrer muss schnellstmöglich veranlasst werden,
den zugesagten Erlass (aktuelle Zeitung Seite 25) umzusetzen. Wichtig
dabei ist, dass keine Soll-Bestimmungen an die Schulen oder Lehrer ergehen,
sondern dass einforderbare Rechte des Schülers daraus ableitbar sind.
Nach eigenen Erfahrungen in Bayern ist keine Schule daran interessiert,
Schülern eine Sonderbehandlung zuzugestehen. Um die Rechte meiner
Tochter umzusetzen, wurde ich persönlich in München beim Kultusministerium
vorstellig.
b.. Ich vermisse bei Ihren Tipps an betroffene Eltern die klare Aufforderung
zum "Kampf" für die Rechte der Kinder. Es kann doch der
jeweilige Klassenlehrer nicht die letzte Entscheidungsinstanz sein. Wenn
ich mit dem Klassenlehrer nicht reden kann, sind der Direktor / Elternbeirat
/ Vertrauenslehrer / Gemeinde / usw. meine nächsten Ansprechstationen.
Ich nütze jedes geeignete öffentliche Forum, um eine Diskriminierung
meines Kindes anzuprangern. Die Eltern dürfen nicht aus falschem
Scham untätig bleiben. Fordern Sie die Eltern zum Durchhalten auf
- Es lohnt sich...
Vielen Dank für Ihren motivierenden Brief! Es ist nicht leicht in
Österreich, wo man wirklich in jeder Gemeinde bzw. Schule die Legasthenieproblematik
anders anpackt, eine klare Linie zu erreichen! Mit Frau Minister Gehrer
ist der Verband schon, mehr oder weniger intensiv, seit vielen Jahren
in Verbindung.
Versprochen wird viel, einfordern muss es jedoch die Basis immer wieder,
da haben Sie recht!
Der Kärntner Landesschulrat hat vor einigen Monaten das Leistungsbeurteilungsgesetz
interpretiert. Der § 16(1) ist für ganz Österreich gültig
und würde bei richtiger Anwendung große Vorteile für legasthene
Kinder bringen.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 19/2001
Schwachstellen in Richtlinien!
Herzlichen Dank für Ihre Chronik von Richtlinien und Erlässen
bez. Legasthenie in Österreich. Ich glaube, dass diese objektive
Aufarbeitung eine sehr wertvolle Arbeit darstellt, die für betroffene
Eltern sehr informativ ist. Als in Oberösterreich Tätige hat
mich besonders Ihr Beitrag über Oberösterreich interessiert.
Wie ich feststellen konnte, haben sie die Schwachstellen:
1. Was bedeutet es für Eltern, ein Sonderpädagogisches Förderzentrum
aufzusuchen,
2. die einseitige Forderung, dass Förderung nur im Rahmen der Schule
passieren soll,
3. wie gehen Eltern vor, die selbst nicht die Möglichkeit haben,
ihre Kinder zu fördern ?, herausgearbeitet.
Ich darf noch folgende Umstände ergänzen:
Legasthenie führt nach Aussage des Leiters der Schulpsychologie Oberösterreich,
Dr. Seyfried, nicht zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Laut Aussagen von Lehrern, ist nur eine beratende Tätigkeit am SPZ
geplant. Für die Förderung von legasthenen Kindern haben diese
Lehrer dann ein bis zwei Wochenstunden zur Verfügung. Möglicherweise
stehen sie im Zuge der Sparmaßnahmen und Stundenkürzungen nächstes
Jahr nur mehr in halbem Ausmaß oder gar nicht mehr zur Verfügung.
Insgesamt ist das Angebot der öffentlichen Hand in Oberösterreich
weitaus nicht ausreichend und die Schule verhält sich sehr unkooperativ.
Leider geht das dann zu Lasten der betroffenen Eltern und Kinder aus.
Das intelligente legasthene Kind gehört selbstverständlich
nicht in die Sonderschule. Leider passiert es aber immer noch. Dort angelangt,
bekommen sie aber oftmals auch nicht die Förderung, die sie brauchen
würden, sondern werden hauptsächlich entlastet. Das wiederum
führt unweigerlich dazu, dass sie nie mehr einen Anschluss an die
Regelschule bekommen. Dass die Hilfe für legasthene Kinder vorwiegend
in der Schule passieren muss, darüber gibt es wohl keine Zweifel.
Erfahrungsgemäß gibt es aber immer wieder legasthene Kinder,
für die diese Hilfe aber nicht genug ist. Deshalb ist es auch unbedingt
notwendig, dass es Spezialisten gibt, die sich der Kinder außerschulisch
annehmen!
Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001
Mein Sohn gehört nicht in die Sonderschule!
Ich bin total verzweifelt. Bei meinem Sohn wurde eine Legasthenie festgestellt
und die Lehrerin will ihn ins Sonderschulprogramm geben. Das wollen wir
natürlich nicht. Darum wollte ich Sie fragen, was es für Gesetze
diesbezüglich gibt. Muss die Lehrerin diese berücksichtigen
oder nicht? Was kann ich tun, dass er nicht ins Sonderschulprogramm muss?
Er ist ja nicht dumm, und ich sehe nicht ein, dass er abgeschoben wird,
nur weil es bequemer ist. Er geht in die erste Hauptschulklasse.
Gerade in Oberösterreich ist man besonders stolz darauf, laut Präsident
Dr. Riedl, dass für alle legasthenen Kinder in der Schule bestens
gesorgt wird! Mir ist zwar bewusst, dass dem nicht so ist, und Ihr Brief
bestätigt dies auch. In OÖ gibt es ein Gesetz, welches die Beurteilung
von legasthenen Kindern regelt. Natürlich hat sich auch die Lehrerin
Ihres Sohnes daran zu halten. Ich bezweifle aber, dass ihr diese Broschüre,
in welcher nicht nur die gesetzliche Regelung steht, sondern auch viele
gute Ratschläge, überhaupt bekannt ist.
Sie erhalten die Broschüre beim Landeschulrat für OÖ. Es
ist ein Jammer, dass es für legasthene Kinder in Österreich
keine befriedigende Lösung gibt. Die Sonderschule oder ein SPF (Sonderpädagogischen
Förderbedarf) ist für ein intelligentes legasthenes Kind auf
keinen Fall in Erwägung zu ziehen! Es ist auch nur mit einer Unterschrift
von Ihnen möglich, dies zu bewerkstelligen. Ich an Ihrer Stelle würde
mich aber dagegen wehren. Ein SPF bedeutet für ein Kind eine Einbahnstraße.
Legasthene Kinder sind belastbar und auch leistungsfähig und haben
in einer Sonderschule nichts zu suchen. Bitten Sie doch den Präsidenten
um Hilfestellung und um eine gezielte, nicht irgendeine Förderung
für Ihr Kind!
Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001
Kein Geld für Hilfe!
Der Amtsarzt erklärte mir, dass nur Kinder mit einem körperlichen
oder psychischen Gebrechen die doppelte Kinderbeihilfe bekommen können.
Mein Kind ist aber "nur" legasthen und ist natürlich am
besten Weg ein psychisches Gebrechen zu entwickeln. Als ich den Amtsarzt
fragte, ob nun darauf zu warten sei, bis mein Kind psychische Probleme
bekommt, zuckte er nur mit den Achseln. Ich bin sehr entmutigt! Ich bin
Alleinerzieher und habe ein sehr geringes Einkommen. Leider hat die Hilfe,
welche mein Sohn in der Schule bekommen hat, keine wesentlichen Verbesserungen
gebracht. Ich hätte sogar einen diplomierten Legasthenietrainer in
meiner Nachbarschaft. Natürlich ist mir klar, dass solche Fachleute,
die so gute Arbeit leisten, auch bezahlt werden wollen. Einen Spezialisten
der meinem Kind außerschulisch hilft, kann ich mir aber nicht leisten.
Leider haben wir in Österreich nicht das Glück, wie es schon
in einigen deutschen Bundesländern der Fall ist, wo diplomierte Legasthenietrainer
zur Unterstützung für legasthene Kinder eingesetzt werden, dass
der Staat (Jugendamt) für die Kosten aufkommt. Es wird Ihnen wohl
kein Trost sein, dass man in einigen Bundesländern in Österreich
sich langsam aber sicher auf diesen Weg begibt. Doch wird es wohl noch
lange dauern, bis ein einheitlicher Weg gefunden wird. Die Auskunft, die
Ihnen der Amtsarzt gegeben hat, ist so wohl nicht ganz richtig. Auch Kinder
mit Problemen in der Sinneswahrnehmung, wie es legasthene Kinder haben,
sind von Gesetz aus berechtigt eine doppelte Kinderbeihilfe zu beziehen.
Aber, und jetzt kommt der Pferdefuß, muss beim Kind eine mindestens
51 prozentige Legasthenie festgestellt werden. Leider ist niemand in Stande
das zu bestätigen, weil man die Legasthenie nicht in Prozente messen
kann. So gibt es immer nur halbherzige oder krampfhafte Lösungen
und in den Genuss der doppelten Kinderbeihilfe kommen deshalb doch einige,
aber viel zu wenige legasthene Kinder. Die Eltern der betroffenen Kinder
sollten sich nicht so schnell geschlagen geben und bei den Ämtern
hartnäckiger sein.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 18/2001
Probleme mit der Schule
Acht mühsame Schuljahre mussten vergehen, bis ich endlich vom Kärntner
Landesverband Legasthenie gehört habe. Schon in der 2. Klasse zeichneten
sich bei meiner Tochter Probleme in der Rechtschreibung ab. Nach Besuchen
bei Psychologen und Kinesiologen, die leider erfolglos blieben, resignierte
meine Tochter irgendwann. Es spielten sich Dramen in unserer Familie ab.
Wir haben so viel Zeit verloren. Es ist traurig, dass meine intelligente
Tochter nicht die Chance bekommt die Matura zu machen. Wir werden immer
auf den zweiten Bildungsweg verwiesen. Gibt es denn keinen Passus im Gesetz?
Speziell im Bundesland Salzburg haben sich bisher die verantwortlichen
Stellen wenig um die Problematik de Legasthenie gekümmert. Tatsächlich
ist es aber durch ein Bundesgesetz, welches die Beurteilung regelt, dem
Lehrer auch bei schlechter Rechtschreibung möglich, eine positive
Note bei schriftlichen Arbeiten zu geben. Voraussetzung ist natürlich
das Wissen um das Phänomen der Legasthenie und die Fähigkeit
und Bereitschaft des Lehrers Wahrnehmungsfehler und Rechtschreibfehler
auseinander zu halten, die leider nicht immer gegeben ist. So sind legasthene
Kinder nach wie vor in Österreich auf die jeweiligen Situationen,
auf die sie in der Schule treffen, angewiesen. Das ist natürlich
für die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht sehr befriedigend.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 15/2000
Bezirksgrenzen...
Bei meinem Sohn, 11 Jahre, wurde eine Teilleistungsschwäche in
der Rechtschreibung festgestellt. Er besucht die erste Klasse einer privaten
AHS mit Öffentlichkeitsrecht hier in der Steiermark. Der Legasthenie-Erlass
findet, laut Schulpsychologie, bei ihm Anwendung. Dieses Schreiben gab
ich Anfang Feber 2000 dem Deutschlehrer. Bis heute, zwei Schularbeiten
wurden ab diesem Datum geschrieben, wurde nicht nach dem Erlass beurteilt!
Zuerst gab es keinen Erlass an der Schule, danach die Aussage des Lehrers,
er müsse sich erst über den Erlass informieren und nach der
letzten Schularbeit hieß es, das Schreiben der Schulpsychologin
aus dem Heimatbezirk sei ungültig. Die Schule akzeptiert nur ein
Gutachten aus ihrem Bezirk (Nachbarbezirk der Heimatgemeinde, Entfernung
5 km!), sowie eine genauere Aufstellung der Schwächen, für eine
Beurteilung nach dem Legasthenie-Erlass. Die Schularbeiten werden nach
vier Teilgebieten, nach Aufbau, Stil, Inhalt und Rechtschreibung, beurteilt.
Mein Sohn wird laut Auskunft des Lehrers in Aufbau, Stil und Inhalt mit
"sehr gut" beurteilt, nachdem er aber immer 10-13 Rechtschreibfehler
macht, ist die Gesamtnote jedes Mal "nichtgenügend". Ist
das richtig?
Nein!!! Richtig ist das nicht, und doch liegt es im Ermessen des Lehrers
das Gesetz so auszulegen, dass die Rechtschreibfehler schließlich
ausschlaggebend für die Note sind. Es liegt aber nicht immer Bosheit
oder Sturheit dieser Entscheidung zugrunde, vielmehr die Unwissenheit
über das Phänomen der Legasthenie, aber auch die entsetzlich
große Unsicherheit der Lehrer gegenüber anderen Kollegen, Eltern
und Schülern. Dabei würde es laut Bundesgesetz für jeden
Lehrer ein Leichtes sein, die Wertigkeit der Fehler etwas zu reduzieren,
damit trotz Rechtschreibfehler die Arbeit noch positiv beurteilt werden
könnte. Dies hätte auch zur Folge, dass der betroffene Schüler
weniger Frustration erfahren müsste. Keineswegs soll der Rechtschreibung
Geringfügigkeit beigemessen werden. Jeder gebildete Mensch sollte
zumindest über Grundkenntnisse der Rechtschreibung verfügen.
Bei legasthenen Menschen verläuft dieser Lernprozess aber verlangsamt.
Doch jeder Legastheniker kann durch gezielte Förderung das Schreiben,
Lesen oder Rechnen erlernen. Schön langsam sollte unsere Gesellschaft
aber damit aufhören, die geistigen Qualitäten eines Menschen
an den Leistungen seiner Rechtschreibung zu messen. Durch verständige
Lehrer konnten deshalb Rechtschreibnieten, wie Albert Einstein, wesentliche
Dinge für die Menschheit leisten. Derartige Beispiele, von denen
es unzählige gibt, sollten zum Nachdenken anregen!
Dass Sie eine verärgerte, aber auch ratlose Mutter sind, wundert
mich nicht und es hilft Ihnen wohl auch nicht, dass ich Ihnen versichern
kann, mit dieser Problematik nicht alleine auf der Welt zu sein. Die Tatsache,
dass Gutachten von Spezialisten angezweifelt werden, finde ich sehr bedenklich,
wenn nicht sogar gefährlich. Gefährlich deshalb, weil wegen
solcher Streitigkeiten, egal warum sie stattfinden, unsere betroffenen
Kinder auf der Strecke bleiben!!! Ist nicht ein Schulpsychologe so gut
wie der andere? Da gibt auch noch andere Spezialisten, wie speziell für
den Legastheniebereich ausgebildete Pädagogen, klinische Psychologen
in der freien Praxis, die sich mit dem umfangreichen Gebiet der Legasthenie
beschäftigen. Zählt deren Diagnose oder Urteil nicht? Sind nicht
angesichts des Elends der Betroffenen solche Kompetenzstreitigkeiten ein
absoluter Wahnsinn?
Der Weg zu einer einheitlichen Lösung dieser Probleme wird noch ein
langer sein. Doch sollten wir trotz des steinigen Weges, der noch vor
uns liegt, diesen nicht scheuen und eine befriedigende, für ganz
Österreich gültige Lösung für unsere betroffenen Kinder
anstreben. Hoffentlich ist es für Ihr Kind dann nicht zu spät.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 14/2000
Lehrer setzen Richtinien nicht um
Mein legasthenes Kind besucht in Wien ein Gymnasium. Trotz der Richtlinien,
die vom Stadtschulrat herausgegeben worden sind, klappt es seitens der
Lehrer nicht einmal mit dem Verständnis bezüglich den Eigenarten
des Legasthenikers. Am meisten hat es mich getroffen, dass der Deutschlehrer
mein Kind dazu angehalten hat, in sehr kurzer Zeit ein Buch mit über
zweihundert Seiten zu lesen. Diese Leistung kann mein Kind nicht erbringen!
Ich möchte hier gar nicht weiter ausführen, was sich durch diesen
Druck, den der Lehrer auf mein Kind ausgeübt hat, zuhause abgespielt
hat. Ich bitte Sie noch viel deutlicher als bisher die Öffentlichkeit
darüber aufzuklären, speziell Lehrer, wie man mit legasthenen
Kindern umgehen soll!!!
Sehr viele Lehrer interessieren sich sogar sehr intensiv für die
Probleme legasthener Kinder. Leider ist nicht immer ein hundertprozentiger
Erfolg zu erreichen. Es wird immer Lehrer geben, die meinen, diese Problematik
gehe sie nichts an. Damit muss man wohl, auch als Legastheniespezialist,
leben. Eltern von betroffenen Kindern kann man nur raten, den Kopf nicht
hängen zu lassen und durch stetige Information und Aufklärung
zu versuchen, die Situation des legasthenen Kindes zu verbessern. Hartnäckigkeit
hat sich schon sehr oft bewährt. Manche Menschen brauchen halt öfters
Anstöße.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 14/2000
Richtlinien umsonst
Die Richtlinien, welche vom Stadtschulrat für Wien herausgegeben
worden sind werden von den Lehrern gar nicht ernst genommen. Man hat sich
über mich sogar lustig gemacht, als ich diese dem Deutschlehrer meiner
Tochter zeigte.
Alle Richtlinien oder sogar Erlasse, die von Schulstellen herausgegeben
werden haben nur dann einen Sinn, wenn Lehrer über die Legasthenieproblematik
bescheid wissen und gewillt sind dieses Wissen einzubringen und viel Toleranz
gegenüber Betroffenen walten zu lassen. Keinen Lehrer wird man alleine
mit Richtlinien zwingen können umzudenken , wenn er nicht selbst
dazu bereit ist. Viele Lehrer haben schon umgedacht und es werden erfreulicher
Weise immer mehr.
Austrian Legasthenie News Ausgabe 12/1999
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